Unfallverhütungsvorschriften
Zu Lernfeld 1 zurück
Inhalte der UVV
- Einrichtungen, Anordnungen & Maßnahmen
- Verhalten der Versicherten
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen
- Ärztliche Anforderungen
- Sicherstellung der wirksamen Erste-Hilfe
Rettungskette
Absichern / Eigenschutz
Sich selber nicht in Gefahr bringen und nicht in Panik geraten.
1. Sofortmaßnahmen
Rettung aus der Gefahrenzone.
Lebenswichtige Funktionen wieder herstellen oder aufrecht erhalten.
Atemspende wenn nötig.
Blut stillen.
Schock bekämpfen.
Sachgerechte Lagerung.
2. Notruf
Rettungsdienst anrufen und nicht auflegen!
Wo ist der Unfallort?
Was ist geschehen?
Wie viele Verletzte?
Welche Verletzungen?
Wer ruft an?
3. Weitere Erste-Hilfe
Maßnahmen ergreifen, bis das Rettungspersonal eintrifft.
4. Rettungsdienst
Übernimmt weitere Betreuung des Patienten.
Anweisung des Rettungsdienstes befolgen!
5. Krankenhaus
Fortführung der Maßnahmen.
Erfolgt im Normalfall ohne weiteres Eigenhandeln.
Aktive Erste-Hilfe
Stabile Seitenlage
Die stabile Seitenlage dient dazu, eine bewusstlose Person vor dem Ersticken zu bewahren.
Zudem bewirkt die Kopflage, dass Flüssigkeiten (z. B. Erbrochenes & Blut) problemlos aus der Lunge abfließen kann.
Sie wird immer dann angewendet, wenn Personen bewusstlos sind, aber noch atmen!
Ein Beispiel wäre die Bewusstlosigkeit durch das Einatmen eines Gefahrenstoffs.
Die Stabile Seitenlage ist wie folgt beschrieben:
- Das Opfer liegt auf der Seite.
- Der obere Arm ist angewinkelt, sodass die Hand unter dem Kopf liegt.
- Dadurch können Flüssigkeiten abfließen.
- Zur zusätzlichen Stabilisierung ist das obere Bein ebenfalls angewinkelt.
- Dadurch kann die Person nicht mehr auf den Bauch oder den Rücken rollen.
Zu Lernfeld 1 zurück